Neue KiTa-Gebührensatzung und neue Kapitalanlagerichtlinie
In zwei wichtigen Bereichen schafft die Stadt neue rechtliche Grundlagen.
Die Verwaltung hat der Stadtverordnetenversammlung die neue Gebührensatzung für die Eschborner Kindertagesstätten vorgelegt. „Diese Satzung ist unter breiter Beteiligung der Eltern entstanden“, berichtet die stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Susanne Fritsch. „Angesichts des erweiterten Rechtsanspruchs und des steigenden Drucks auf den laufenden Haushalt Eschborns müssen die Gebühren für die Betreuung sowie das Essens- und Frühstücksgeld nach 20 Jahren angepasst werden. Klar ist für uns trotzdem: Wir wollen unseren hohen Eschborner Standard halten und gleichzeitig die Gebühren im Vergleich zur kommunalen Familie in Hessen verträglich gestalten.“
Die Betreuungsgebühren wurden zuletzt 2006, die Gebühren für das Essens- und Frühstücksgeld zuletzt 2015 angepasst. Bislang deckten sie die der Stadt entstehenden Kosten nur noch in immer geringerem Maße ab. Die Gebühren für das Essens- und Frühstücksgeld entsprechen zudem lediglich den Lebensmittelkosten, nicht jedoch den Kosten für die Herstellung – etwa für das Personal. Erstmals wird zudem eine geringe Gebühr für die Ferienbetreuung erhoben, da in den vergangenen Jahren immer wieder festgestellt werden musste, dass die Stadt Ressourcen am Ende ungenutzt vorhalten musste, weil trotz Anmeldung Kinder nicht zur Betreuung erschienen.
Fritsch: „Kinder sind uns in Eschborn sehr viel wert. Deshalb subventionieren wir die KiTa-Betreuung auch künftig mit erheblichen finanziellen Mitteln und setzen die Modernisierung unserer Einrichtungen fort.“
In einer zweiten Beschlussvorlage wird die Kapitalanlagerichtlinie neu geregelt. Fritsch: „Die neue Richtlinie ist das Ergebnis monatelanger interfraktioneller Diskussionen. Diese wurden durch finanzrechtliche Expertise begleitet und von der Kommunalaufsicht begutachtet. Mit der neuen Richtlinie ziehen wir die Konsequenzen, um das städtische Geld künftig noch sicherer anzulegen.“
Die neue Richtlinie definiert Begriffe, legt Abläufe fest und benennt Verantwortlichkeiten. Die operative Verantwortung obliegt weiterhin dem Kassenverwalter als Beschäftigtem der Stadt. Künftig müssen Geldanlagen ab 100.000 Euro von der Fachbereichsleitung genehmigt werden. Ein interfraktionell besetzter Anlagenbeirat überwacht die Anlagen durch quartalsweise Prüfungen und die Dokumentation der damit verbundenen Risiken. Dies flankiert die Berichterstattung an Magistrat und Stadtverordnetenversammlung, die ebenfalls quartalsweise erfolgt und die Zusammensetzung sowie die Entwicklung der städtischen Geldanlagen umfasst.